Klasse D

Klasse D

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Fühersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg

 

Voraussetzungen:

Mindestalter: 24 Jahre 

Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

  • Klasse B erforderlich

 Beinhaltete Klasse:

  • D1

Theorie:

Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

 

Bei Erweiterung: 

6 x Grundstoff zusätzlich...

  •  bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff 
  • bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff
  • bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff 
  • bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff 

 

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D: 

  • 12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18 x für Klasse D

 Praxis: 

 bei Erweiterung von B / C1 mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren): 

  •  Grundausbildung: 33 (45) Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 12 (22) Stunden á 45 Minuten 
  • Autobahnfahrten: 8 (14) Stunden á 45 Minuten 
  • Nachtfahrten: 5 (8) Stunden á 45 Minuten 

 

bei Erweiterung von C mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren): 

  •  Grundausbildung: 7 (14) Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 8 (16) Stunden á 45 Minuten 
  • Autobahnfahrten: 4 (8) Stunden á 45 Minuten 
  • Nachtfahrten: 3 (6) Stunden á 45 Minuten 

 

bei Erweiterung von D1: 

  • Grundausbildung: 20 Stunden á 45 Minuten
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten 
  • Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten 
  • Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

 

 

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