Klasse D
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Fühersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg
Voraussetzungen:
Mindestalter: 24 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Beinhaltete Klasse:
Theorie:
Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
- bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff
- bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff
- bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff
- bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
- 12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18 x für Klasse D
Praxis:
bei Erweiterung von B / C1 mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):
- Grundausbildung: 33 (45) Stunden á 45 Minuten
- Überlandfahrten: 12 (22) Stunden á 45 Minuten
- Autobahnfahrten: 8 (14) Stunden á 45 Minuten
- Nachtfahrten: 5 (8) Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von C mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):
- Grundausbildung: 7 (14) Stunden á 45 Minuten
- Überlandfahrten: 8 (16) Stunden á 45 Minuten
- Autobahnfahrten: 4 (8) Stunden á 45 Minuten
- Nachtfahrten: 3 (6) Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von D1:
- Grundausbildung: 20 Stunden á 45 Minuten
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
- Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
- Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten