Klasse T
Definition Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Voraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Beinhaltete Klasse:
Theorie:
Ersterwerb:
Bei Erweiterung( bei Vorbesitz der Klasse A1, M, B, L, S):
Praxis:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers