Klasse B196
Motorrad fahren mit dem Führerschein Kl. B
Schlüsselzahl ,,196"
Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B (mindestens 5 Jahre)
Einschluss der Klasse:
Gleichzusetzen mit der Führerscheinklasse A1, jedoch kein Aufstieg auf höhere A Klassen möglich. Diese benötigen eine gesonderte Ausbildung.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers, jedoch mindestens 5 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Grundfahraufgaben, innerhalb der Ortschaft, Landstraße und Autobahn