Klasse B196 

Motorrad fahren mit dem Führerschein Kl. B

Schlüsselzahl ,,196"

 

Voraussetzung:

Mindestalter 25 Jahre 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Klasse B (mindestens 5 Jahre)

 

Einschluss der Klasse:

Gleichzusetzen mit der Führerscheinklasse A1, jedoch kein Aufstieg auf höhere A Klassen möglich. Diese benötigen eine gesonderte Ausbildung.

 

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers, jedoch mindestens 5 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Grundfahraufgaben, innerhalb der Ortschaft, Landstraße und Autobahn

B196 Motorrad fahren mit dem Auto Führerschein

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