Unsere AGB'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Walter Wolf
Stand: September 2024
Für das Vertragsverhältnis zwischen einem Fahrschüler, und der Fahrschule gelten die nachfolgenden Regelungen.
Die Fahrschule Walter Wolf Venloer Str. 138 50259 Pulheim, bietet über den Internetauftritt www.fahrschule-walter-wolf.de unentgeltlich umfangreiche Informationen und Lernmaterialien zum Erwerb des Führerscheins an. Mit der Nutzung des Angebots erklärt sich der Nutzer mit den nachfolgenden unter Ziff. 1. bis 4. aufgeführten Bedingungen einverstanden.
1. Die Fahrschule W. Wolf behält sich vor, das kostenlose Online-Angebot jederzeit auch ohne vorherige Ankündigung einzuschränken oder ggf. ganz einzustellen.
2. Die Fahrschule W.Wolf ist bemüht, sämtliche Inhalte des Online-Angebots auf aktuellem Stand zu halten. Wir können jedoch keine Haftung für irgend geartete Schäden in dem Fall übernehmen, dass nicht mehr aktuelle Inhalte auf dem Online-Portal zur Verfügung gestellt werden.
3. Die Fahrschule iW. Wolf st bemüht, möglichst jederzeit den Zugang zu dem Online-Angebot zu ermöglichen. Wir können jedoch keine Haftung für irgend geartete Schäden des Nutzers in dem Fall übernehmen, dass aus Gründen der Wartung oder aufgrund technischer Probleme der Zugang zu dem Online Portal kurz- oder längerfristig nicht möglich ist.
4. Die Fahrschule W. Wolf ist Inhaber aller Rechte an den auf dem Online Portal eingestellten Inhalten. Ein Herunterladen und Weiterverbreiten der Inhalte ist dem Nutzer nicht gestattet.
1. Allgemeine Bedingungen für die Fahrschulausbildung
1.1 An der Fahrschulausbildung interessierte Personen ( Fahrschüler ) haben die Möglichkeit, mit der Fahrschule W.Wolf einen Ausbildungsvertrag zu schließen. Dieses ist online und in den Filialen möglich.
1.2 Bestandteil der Ausbildung ist die Erbringung von theoretischen und praktischen Unterricht.
1.3 Die Fahrschule W. Wolf erbringt sämtliche Ausbildungsleistungen gegenüber Fahrschülern ausschließlich auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Rechtsverordnungen und dieser vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Fahrschulausbildung.
2. Online-Zugang und Registrierung des Fahrschüler
2.1 Um die Fahrschulausbildung bei der Fahrschule Wolf wahrnehmen zu können, benötigt der Fahrschüler keinen Internetzugang. Zur Nutzung der Verwaltungs- und Lernsoftware wird ein Android- oder iOS-Mobiltelefon mit Breitbandverbindung benötigt.
2.2 Bevor der Fahrschüler Ausbildungsleistungen in Anspruch nehmen kann, muss er sich zuvor auf dem Internetauftritt oder in einer der Filialen registrieren.
2.3 Im Rahmen dieser Registrierung sind vom Fahrschüler neben seinem Namen, Geschlecht und den Adressdaten eine gültige E-Mail-Adresse, eine gültige Telefonnummer, das Geburtsdatum und ein Passwort anzugeben.
2.4 Sollte der Fahrschüler zum Zeitpunkt der Registrierung ( Anmeldung ) noch nicht volljährig sein, so benötigt er eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
2.5 Der Fahrschüler verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Fahrschüler wird die Fahrschule W. Wolf unverzüglich informieren, falls er den Verdacht einer unbefugten Nutzung seines Accounts oder Passwortes hat.
2.6 Der Fahrschüler ist verpflichtet, die bei der Registrierung ( Anmeldung ) abgefragten Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Die Fahrschule W. Wolf ist jederzeit berechtigt, die Vorlage amtlicher Dokumente zu verlangen, um die Identität von Fahrschülern zu überprüfen. Eine Registrierung ( Anmeldung ) unter Angabe falscher Daten führt zum Ausschluss des Fahrschülers von der Ausbildung und kann, neben Schadensersatzforderungen von der Fahrschule W.Wolf, auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Fahrschülers führen.
2.7 Die Registrierung ( Anmeldung ) ist die Voraussetzung für einen Vertragsschluss. Alleine aufgrund der Registrierung ( Anmeldung ) entsteht weder eine Verpflichtung des Fahrschülers, Ausbildungsleistungen abzurufen, noch eine Verpflichtung von der Fahrschule W. Wolf, Ausbildungsleistungen zu erbringen.
2.8 Fahrschule W. Wolf benutzt zur Kommunikation mit seinen Kunden einen SMS Versand. Der Fahrschüler erklärt durch seine Anmeldung, dass er den Versand von informations SMS an die von dem Kunden hinterlegte Telefonnummer einverstanden ist. Der Fahrschüler kann jederzeit dem SMS Versand an seine hinterlegte Telefonnummer Wiedersprechen.
3. Leistungen der Fahrschule W. Wolf, Zurückbehaltung von Leistungen
3.1 Die von der Fahrschule W. Wolf geleistete Ausbildung umfasst den gesetzlich vorgeschriebenen Unterricht. Abhängig von der Ausbildungsklasse und dem Vorbesitz kann unterschiedlicher theoretischer und praktischer Unterricht notwendig sein. Die Fahrschule W. Wolf teilt dem Schüler zum Beginn der Anmeldung mit, welche Ausbildungsteile für die von ihm gewünschte Ausbildung notwendig sind.
3.2 Sollten die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Mindestausbildungsstunden nicht ausreichend sein, hat der Fahrschüler die Möglichkeit, zusätzliche
Ausbildungsstunden zu buchen.
3.2 Die Fahrschule W. Wolf ist zur Zurückbehaltung ihrer Leistungen berechtigt, sofern fällige Forderungen nicht beglichen sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, u. a. auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
4. Vertragsschluss / Buchen von Leistungen
4.1 Ein Vertrag, über die gesetzlich geforderten Mindestleistungen der gewünschten Führerscheinausbildung und ggf. weitere vertraglich vereinbarte Leistungen
( Ausbildungsvertrag ), kommt zwischen dem Fahrschüler und der Fahrschule W. Wolf dadurch zustande, dass der Fahrschüler den auf der Website oder in
einer der Filialen vorgegebenen Buchungsprozess durchläuft. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Fahrschüler noch weitere Ausbildungsstunden bucht.
4.2 Ist der Fahrschüler zum Zeitpunkt der Bestellung noch minderjährig, so wird eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt.
5. Abrufen vertraglich vereinbarter Dienstleistung
5.1 Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Fahrschüler verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen.
5.2 Die Fahrschule W. Wolf wird verpflichtet, die Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen Es obliegt dem Fahrschüler, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entsprechend in Anspruch zu nehmen, z. B. an den angebotenen theoretischen Theoriestunden teilzunehmen oder praktische Fahrstunden zu vereinbaren.
5.3 Der Fahrschüler soll alle Dienstleistungen, die bis zum Abschluss der Ausbildung gesetzlich gefordert und erforderlich sind ( Mindestausbildungsstunden und ggf. weitere erforderliche Ausbildungsstunden ), innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags abzurufen und zu absolvieren. Werden im Ausbildungsvertrag enthaltene Dienstleistungen innerhalb von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags vom Fahrschüler nicht abgerufen, wird die Fahrschule W. Wolf von der Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistungen frei, es sei denn, der Fahrschüler war aufgrund von ihm
nicht zu vertretender Umstände daran gehindert, die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
6. Vergütung, Fälligkeit und Zahlung
6.1 Die Höhe der Vergütung der Fahrschule W. Wolf richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags gültigen und gegenüber dem Fahrschüler über die ausgehändigten Preisliste. Abweichend davon werden Dienstleistungen, die vom Fahrschüler später als 12 Monate ab Abschluss des Ausbildungsvertrags abgerufen werden, auf Grundlage der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültigen und über die Homepage bekannt gemachten Preisliste abgerechnet. Alle angegebenen Vergütungen verstehen sich „brutto“, d.h. einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Grundbetrag zur Zahlung fällig. Beendet der Fahrschüler seine Ausbildung nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags, so ist die Fahrschule W. Wolf berechtigt, aufgrund des erhöhten Aufwandes vom Fahrschüler eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des zu dem Zeitpunkt gültigen Grundbetrag zu verlangen.
6.3 Die Vergütung für vertraglich vereinbarte Dienstleistungen ist vor Abruf der Dienstleistung zur Zahlung fällig.
6.4 Erklärt der Fahrschüler, dass er die Ausbildung nicht mehr bei der Fahrschule W. Wolf fortsetzen werde, ohne dass ein Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Fahrschüler gemäß Ziff. 10.1 a bis c vorliegt, so wird in jedem Falle der Grundbetrag zur Zahlung fällig.
6.5 Die Zahlung der Vergütung kann durch die verschiedenen von der Fahrschule W. Wolf angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Die Fahrschule W. Wolf behält sich vor, in einzelnen Fällen zur Absicherung des Kreditrisikos bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Die Fahrschule w. Wolf beauftragt und bevollmächtigt den Rechtsanwalt Guido Wacker, im Namen der Fahrschule Wolf das Inkasso für fällige Forderungen und das Abrechnungsmanagement durchzuführen.
6.6 Die Fahrschule W. Wolf richtet für jeden registrierten Fahrschüler ein internes Abrechnungskonto ein, welches fällige Forderungen und Guthaben ausweist. Der Fahrschüler hat die Möglichkeit, schon vor der Buchung von Dienstleistungen Einzahlungen auf dieses Konto vorzunehmen. Zahlungen Dritter auf das Verrechnungskonto des Fahrschülers gelten als Zahlungen des Fahrschülers. Der Fahrschüler stellt die Fahrschule W. Wolf von jeglichen Rückforderungsansprüchen des Dritten frei. Fällige Forderungen der Fahrschule Wolf werden mit dem Guthaben auf dem Abrechnungskonto verrechnet.
6.7 Ein Guthaben auf dem Abrechnungskonto wird dem Fahrschüler nach Verrechnung möglicherweise noch fälliger Forderungen ausgezahlt
wenn die Ausbildung durch Bestehen der Prüfung abgeschlossen ist, wenn der Fahrschüler erklärt, dass er die Ausbildung nicht bei der Fahrschule W.Wolf fortsetzen möchte, oder wenn die Fahrschule Wolf dem Fahrschüler gemäß Ziff. 10.2 a bis c mitteilt, dass weitere Leistungen nicht mehr erbracht werden.
6.8 Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
7. Vereinbarte Termine, Absagen, Ausfallentschädigungen
7.1 Die Fahrschule W. Wolf und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers von diesem Ort abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
7.2 Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen und ist vom Fahrschüler zu zahlen.
7.3 Kann der Fahrschüler einen vereinbarten Termin (z. B. Fahrstunden, Prüfungstermine, ASF/. FES Kurse etc.) nicht wahrnehmen, so hat er die Fahrschule W. Wolf unverzüglich zu verständigen. Geschieht die Absage nicht wenigstens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so ist die Fahrschule W. Wolf berechtigt, für abgesagte Fahrstunden eine Ausfallentschädigung in Höhe von € 40,- pro 45 Minuten zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt jeweils der Nachweis unbenommen, dass der Fahrschule W. Wolf ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Die Fahrschule W. Wolf wird den Fahrschüler vom Fahrunterricht ausschließen,
- wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht, oder
- wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit bestehen.
In diesem Falle hat der Fahrschüler die Vergütung für die betreffende Fahrstunde in vollem
Umfang zu zahlen. Auch hier bleibt dem Fahrschüler der Nachweis unbenommen, dass der Fahrschule W. Wolf ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Ausbildungsgeräte und Fahrzeuge
8.1 Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle, Simulatoren und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
8.2 Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und
Schadenersatzpflicht zur Folge haben.
8.3 Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung. Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und
Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen.
9. Abschluss der Ausbildung und Anmeldung zur Prüfung
9.1 Der Fahrschüler nimmt zur Kenntnis, dass nach den gesetzlichen Regelungen (§ 6 FahrschAusbO) der Fahrlehrer die theoretische und die praktische Ausbildung erst dann abschließen darf, wenn der Fahrschüler den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die gesetzlichen Ausbildungsziele erreicht sind. Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung.
9.2 Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zurBezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet, soweit diese nicht zurückerlangt werden können.
10. Beendigung des Ausbildungsvertrags
10.1 Der Ausbildungsvertrag endet ohne weiteres, wenn der Fahrschüler die Führerscheinprüfung bestanden hat. Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrags ist ausgeschlossen.
10.1 Der Fahrschüler ist berechtigt, den Ausbildungsvertrag außerordentlich zu kündigen und vertraglich vereinbarte Dienstleistungen nicht abzurufen sofern diese schon gezahlt wurden die hierauf entfallende Vergütung von der Pro Drive Fahrschule zurück zu verlangen,
a) wenn er aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht in der Lage ist, die Fahrschulausbildung fortzusetzen, oder
b) wenn die Fahrschule W. Wolf dem Fahrschüler Veranlassung im Sinne eines wichtigen Grundes für eine außerordenliche Kündigung gegeben hat, die Fahrschulausbildung nicht bei der Fahrschule W. Wolf fortzusetzen, oder
c) wenn sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrags herausstellt, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt.
Die Voraussetzungen von a) liegen im Falle eines Umzugs vor, wenn der Fahrschüler seinen Wohnsitz an einem Ort verlegt, der mehr als 15 km (Wegstrecke) von einem Standort entfernt liegt, an welchem die Fahrschule W. Wolf die Ausbildung anbietet. Im Falle von c) ist auch die Fahrschule Wolf berechtigt, bereits vertraglich vereinbarte Dienstleistungen nicht mehr zu erbringen.
10.2 Die Fahrschule W. Wolf ist berechtigt, den Ausbildungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von vier vier Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als drei Monate ohne triftigen Grund unterbricht, oder
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, oder
c) wiederholt gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Die Fahrschule W. Wolf hat den Fahrschüler hierüber in Textform zu unterrichten.
11. Verfügbarkeit von Lern- App, Verwaltungs- App und Website
Die Fahrschule W. Wolf ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren, eine umfassende Verfügbarkeit des Online-Portals und des Zugangs über die Apps anzubieten. Die Fahrschule Wolf übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs der Fahrschule W. Wolf zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Plattform bzw. der Funktionalität der Apps führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z. B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.
12. Datenschutz
Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten des Fahrschülers erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Be- rücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts, der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere
Informationen hierzu enthält die gesonderte Datenschutzerklärung der Fahrschule W. Wolf unter: https://www.fahrschule-walter-wolf.de/j/privacy
13. Haftung
13.1 Die Haftung von der Fahrschule W. Wolf für vertragliche oder deliktische Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Darüber hinaus haftet die Fahrschule W. Wolf bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von solchen wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrschüler regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung für Kardinalpflichten ist auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, wie sie/er zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war/en.
13.2 Vorstehende Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von der Fahrschule W. Wolf.
14. Änderung dieser AGB und Schlussbestimmungen
14.1 Fahrschule Walter Wolf behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern. Angemeldeten Fahrschülern werden künftige Änderungen dieser AGB spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der geänderten AGB per E-Mail bekannt gegeben. Widerspricht der Fahrschüler nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Bekanntgabe, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Hierauf wird die Fahrschule W. Wolf in der Bekanntmachung gesondert hinweisen.
14.2 Auf die vertragliche Beziehung zwischen der Fahrschule W. Wolf und dem Fahrschüler findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen der Fahrschule W. Wolf und dem Fahrschüler ist Deutsch.
14.3 Verstößt der Inhalt einer AGB-Klausel gegen die gesetzlichen Bestimmungen, so ist sie unwirksam. Der Rest des Vertrages bleibt dann grundsätzlich wirksam
(§ 306 Abs. 1 BGB) und an die Stelle der unwirksamen AGB treten die gesetzlichen Vorschriften.
14.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule