Termine im Jahr 2024

für klassenspezifischer Motorrad-Unterricht der Klassen  AM/A1/A2/A  und  B196

 

Samstag, den 02.03.2024, 8:00 Uhr

 dieser Unterricht findet in den Räumen der

Fahrschule Wolf, Venloer Str. 138, 50259 Pulheim statt!

 

(Stand 28.01.2024)


Klassen A / A1 / A2



Klasse A

 Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung

 

Voraussetzung:

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • 24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 21 Jahre für Trikes

 

Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

  • kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

  • AM, A1 und A2

Theoretische Ausbildung:

  • Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Ersterwerb:

  • 12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B)

  • 6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

bei Erweiterung von Klasse A1 und Klasse A2 auf Klasse A:

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers:

  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

 


Eure Sicherheit bei der praktischen Motorrad-Ausbildung liegt uns am Herzen!!

Wir bilden mit ABS und Airbag-Jacken aus!!

Klasse A2

Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg

 

Voraussetzung:

  •  Mindestalter 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

  • kein Vorbesitz erforderlich

 Einschluss der Klasse:

  • AM, A1

 Theoretische Ausbildung:

  •  Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

 Ersterwerb: 

  • 12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B): 

  • 6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 Praktische Ausbildung:

 Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  •  Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

 

bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2:

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  •  Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

 

 


Klasse A1

Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung

 

Voraussetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

  • kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:

  • AM

Theoretische Ausbildung:

  • Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Ersterwerb: 

  • 12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse M, S, L oder T): 

  • 6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  •  Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
  •  Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

      


Mofa & Roller

 

Mofa:

  • Mindestalter 15 Jahre Fahrerlaubnisklasse
  • kein Führerschein nötig, aber eine Prüfbescheinigung
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

Ausbildung:

  • theoretisch und praktisch, in der Schule oder Fahrschule

Prüfung:

  • theoretische Prüfung für Prüfbescheinigungserwerb

Kennzeichen:

  •  Versicherungskennzeichen |  Haftpflichtversicherung
  • Helmpflicht

Roller: Führerscheinklasse M

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Fahrerlaubnisklasse: Führerscheinklasse M
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Hubraum des Motors maximal 50 cm³

Ausbildung:

  • Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule

Prüfung:

  • Theoretische und praktische Prüfung

Kennzeichen:

  • Versicherungskennzeichen | Haftpflichtversicherung
  • Helmpflicht