Seminare


NEU  NEU  NEU

Nächste Seminar-Termine:

1. Sitzung:

Freitag, den 28.06.2024, Beginn: 17:00 Uhr

in der Fahrschule Wolf, Venloer Str. 138, 50259 Pulheim

 

(Stand 24.04.2024)


 Termine im Jahr 2024

 

für klassenspezifischer Motorrad-Unterricht der Klassen  AM/A1/A2/A  und  B196

 

am Samstag

 findet der Unterricht in den Räumen der

Fahrschule Wolf, Venloer Str. 138, 50259 Pulheim statt!

 (Stand ..2024)



Fahrschule

Walter Wolf

Venloer Str. 138

50259 Pulheim

Telefon: 02238-42330

 

 

AUFBAUSEMINAR FÜR FAHRANFÄNGER

 

Liebe Kursteilnehmer/Kursteilnerinnen unser nächster ASF-Kurs beginnt:

 

  • 1. Sitzung; Freitag, den 28.06.2024, Beginn: 17:00 Uhr

Die Kursgebühr beträgt € 295,00 und ist fällig in der ersten Sitzung!

Die Fahrprobe von 30 Minuten findet  statt 

  • 2. Sitzung:
  • 3. Sitzung: 
  • 4. Sitzung:

Die Sitzungen finden jeweils in der Fahrschule Venloer Str, 138 statt.

Die Teilnahme am ASF-Kurs ist Pflicht!

 

Walter Wolf

Mobil: 0177-7203530

Bitte dringend um Rückruf!

(Stand 19.03.2024)


Erste-Hilfe-Kurse finden statt:

 

für diesen Kurs sind noch  Teilnehmerplätze frei!!

 

 Die Teilnehmerlisten liegen in der Fahrschule Wolf, Venloer Str. 138, 50259 Pulheim aus, bitte dort für den jeweiligen Termin eintragen!!

(Stand ..202)



Nächster Seminar-Termine:

NEU  NEU  NEU

1. Sitzung

Freitag, den 28.06.2024, Beginn: 17:00 Uhr

  in der Fahrschule Wolf, Venloer Str. 138, 50259 Pulheim

 

(Stand 24.04.2024)


 Führerschein auf Probe?

Anordnung durch Behörde erhalten?

Dann kommen zu uns!

Einen Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A oder B erwirbt. 

Die Dauer der Probezeit beträgt zunächst 2 Jahre. 

Werden während der Probezeit weitere Fahrerlaubnisklassen erworben, werden diese in die laufende Probezeit einbezogen. 

Für die Teilnahme an einem ASF-Aufbau-Seminar muss immer eine behördliche Anordnung vorliegen. Mit der Anordnung eines solchen Seminares erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall beträgt die Probezeit vier Jahre. 

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn ein angeordnetes ASF-Seminar nicht in der festgesetzten Frist wahrgenommen oder abgebrochen wird. 

Bei einem ASF-Aufbau-Seminar sind Gruppen von mindestens 

6 Teilnehmer, höchstens aber 12 Teilnehmer vorgeschrieben. 

Die Seminardauer beträgt mindestens 2 Wochen - höchstens
4 Wochen. 

Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung, wenn er 

  • 4 Theoriesitzungen zu je 135 Minuten (je Tag höchst.
    1 Sitzung)

und

  • 1 Fahrprobe absolviert hat.


Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von
5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden. Eine verkehrspädagogische Teilmaßnahme (beim Fahrlehrer) und eine verkehrspsychologische Teilmaßnahme (beim Verkehrspsychologen).



- laufend Kurse

- Terminanfragen jederzeit unter 0177-720 35 30