Klassen C / C1 / CE / C1E

Klasse C

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und

gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger bis 750 kg

 

Voraussetzungen:

  •  Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.

Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

  •  Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikationnach BKrFQG erforderlich.

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

  • Klasse B erforderlich

Beinhaltete Klasse:

  • C1

Theorie:

  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Bei Erweiterung: 

6 x Grundstoff zusätzlich...

  •   bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff 
  • bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff 
  •  bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff 
  • bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff 

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C: 

  • 12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C 

Praxis: 

bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb): 

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  •  Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten 
  •  Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten 
  •  Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten 

Bei Erweiterung von C 1 auf C: 

Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten 
  •  Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten 
  •  Nachtfahrten: 1 Nachfahrt á 45 Minuten

 

 


Klasse CE

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und

gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger(über 750 kg

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.

Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

  • Klasse C erforderlich

Beinhaltete Klasse:

  • BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist

Theorie:

  • Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Bei Erweiterung: 

  • 6 x Grundstoff zusätzlich
  • bei Vorbesitz C = 4 x klassenspezifischer Stoff 

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE
mit Vorbesitz C1: 

  • 6 x Grundstoff zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE: 

  • 6 x Grundstoff zusätzlich 10 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Praxis: 

 bei Erweiterung von C auf CE: 

  • Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten 
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten 
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten 

Beim gemeinsamen Erwerb von C + CE (Solo / Zug): 

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  •  Überlandfahrten: 3 / 5 Stunden á 45 Minuten 
  •  Autobahnfahrten: 1 / 2 Stunde á 45 Minuten 
  •  Nachtfahrten: 2 / 3 Nachfahrt á 45 Minuten

 

 



Klasse C1

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und

 

Voraussetzungen:

 

  • Mindestalter 18 Jahre 

Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

  • Klasse B erforderlich

Beinhaltete Klasse:

  • keine

Theorie:

  •  Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

 

Bei Erweiterung: 

6 x Grundstoff zusätzlich...

 

  • bei Vorbesitz B = 6 x klassenspezifischer Stoff 
  • bei Vorbesitz D1 = 2 x klassenspezifischer Stoff 
  • bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff 

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1: 

12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 6 x für Klasse C1

 

Praxis: 

 bei Erweiterung von B auf C1 (oder gemeinsamen Erwerb): 

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  •  Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten 
  •  Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten 
  •  Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten 

 

 


Klasse C1E

 ( ein Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg)

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

 Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

  • Klasse C1 erforderlich

 Beinhaltete Klasse:

  •  BE, sowie D1E, sofern D1 vorhanden ist

 Theorie:

  • nicht vorgeschrieben

 Praxis: 

bei Erweiterung von C1 auf C1E: 

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  •  Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten 
  •  Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten 
  •  Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten 

 

beim gemeinsamen Erwerb von C1 + C1E (Solo / Zug): 

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  •  Überlandfahrten: 1 / 3 Stunden á 45 Minuten 
  •  Autobahnfahrten: 1 / 1 Stunde á 45 Minuten 
  •  Nachtfahrten: 0 / 2 Nachfahrt á 45 Minuten