Klasse T

Klasse T

 

Definition Klasse T: 

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

 

Voraussetzungen:

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h

Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

 

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

  • keine

Beinhaltete Klasse:

  • AM und L

 Theorie:

  • Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

 Ersterwerb:

  • 12x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff

 

Bei Erweiterung( bei Vorbesitz der Klasse A1, M, B, L, S): 

  • 6x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff 

 Praxis: 

 Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers 

  •  Überlandfahrten: nicht erforderlich
  • Autobahnfahrten: nicht erforderlich 
  • Nachtfahrten: nicht erforderlich